Stand: 13.08.2026
1. Verfügbare Wechsel- und Übertragungsverfahren
- Selbstbedienungs-Export: je nach Datenkategorie unterschiedlich ausgebaut — derzeit der Zahlungsdaten-Export (CSV, bei aktivierter Zahlungsfunktion) und die Kalender-Feeds (iCalendar), beide in jedem Tarif einschließlich des kostenlosen. Für die übrigen Kategorien gilt Abschnitt 4: API oder Export auf Verlangen.
- Programmierschnittstelle (REST-API v1): dokumentiert unter zimun.online/docs/api, maschinenlesbare Beschreibung unter /openapi.json (OpenAPI 3.x). Für Zwecke des Anbieterwechsels stellt Zimun den wechselbezogenen Zugang zur Programmierschnittstelle der Organisation und dem übernehmenden Anbieter in jedem Tarif unentgeltlich bereit (Art. 30 Abs. 2 Data Act); im Wechselfall genügt eine Nachricht an info@zimun.online. Die reguläre Nutzung der Programmierschnittstelle darüber hinaus richtet sich nach dem gebuchten Tarif.
- Export auf Verlangen: Daten, für die noch keine Selbstbedienungs-Exportfunktion besteht, exportiert Zimun auf Anfrage an info@zimun.online in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Art. 30 Abs. 5 Data Act).
2. Formate und einschlägige Normen
- JSON über die REST-API (Beschreibung: OpenAPI 3.x, /openapi.json).
- CSV (RFC 4180, UTF-8) für tabellarische Exporte.
- iCalendar (RFC 5545) für Kalender-Feeds.
- Zeitstempel nach ISO 8601; Zeitzonen als IANA-Kennungen (z. B. Europe/Berlin); Beträge als ganzzahlige Cent-Werte mit Währung nach ISO 4217.
3. Verzeichnis der Datenstrukturen (Art. 26 Buchst. b)
Für jede exportierbare Kategorie der AGB Ziffer 12 Abs. 7 gilt: Die Feldstruktur ist die in der API-Beschreibung unter /openapi.json je Endpunkt ausgewiesene; sie ist maschinenlesbar und wird mit jeder Änderung der Plattform automatisch aktuell gehalten. Kategorien und ihre primären Zugriffswege:
- Organisations-Stammdaten und -Einstellungen — Einstellungen / Export auf Verlangen.
- Standorte, Leistungen und Angebote einschließlich Zuordnungen — API (Leistungs- und Verfügbarkeitsendpunkte) / Export auf Verlangen.
- Team- und Mitgliederdaten — API (Team-Endpunkte).
- Ressourcen- und Belegungsdaten — API.
- Arbeits-, Öffnungs- und Ausnahmezeiten — API / Export auf Verlangen.
- Termin- und Buchungsdaten einschließlich Endkundendaten — API (Termin-Endpunkte).
- Gesprächsverläufe des Buchungsassistenten: werden von Zimun nicht gespeichert und sind daher nicht Bestandteil der exportierbaren Daten.
- Abrechnungsdatensätze zu Plattform-Zahlungen — Zahlungsdaten-Export in den Einstellungen (CSV).
- Kalender-Feeds — iCalendar-Abonnement; Konfiguration im Konto einsehbar.
- Nachweise über die Zustimmung zu Rechtstexten — Export auf Verlangen.
4. Bekannte Einschränkungen und technische Beschränkungen (Art. 26 Buchst. a)
- Für Termin-, Endkunden-, Leistungs- und Teamdaten besteht derzeit keine Selbstbedienungs-Exportdatei; der Weg ist die API oder der Export auf Verlangen. Wir benennen das hier, statt es hinter „vollständiger Export" zu verstecken.
- Zugangsgeheimnisse werden nie exportiert: API-Schlüssel, OAuth-Zugriffs- und Aktualisierungstoken zu Google- oder Microsoft-Konten sind vom Export ausgenommen; die Organisation stellt diese Verbindungen beim Zielanbieter neu her (Art. 30 Abs. 6 Data Act).
- Interne Sicherheits-, Ratenbegrenzungs- und Missbrauchsabwehrdaten sind nach AGB Ziffer 12 Abs. 7 vom Export ausgenommen (Art. 25 Abs. 2 Buchst. f Data Act).
- Eine Funktionsäquivalenz beim Zielanbieter schuldet Zimun nicht (Art. 30 der Verordnung betrifft insoweit Infrastrukturdienste); geschuldet sind offene Schnittstellen und die hier beschriebenen Formate.
5. Fristen und Entgelte
Die drei Fristen des Wechsels — Kündigungsfrist (höchstens zwei Monate), Übergangszeitraum (30 Kalendertage, einmal durch die Organisation verlängerbar) und Abruffrist (30 Kalendertage nach dem Übergangszeitraum) — sind in Ziffer 12 Abs. 6 der AGB geregelt. Wechsel- und Datenabrufentgelte erhebt Zimun nicht; die regulären Entgelte des Tarifs bleiben während des Übergangszeitraums geschuldet.