Stand: 29.07.2026
Teil A — Allgemeine Bestimmungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Terminplanungsplattform Zimun (zimun.online, „Plattform“ oder „Dienst“) ist die
Zimun Labs UG (haftungsbeschränkt)
Buchenteich 3, 73773 Aichwald, Deutschland
Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 806662
Geschäftsführerin: Svetlana Ponomarenko
E-Mail: info@zimun.online, Telefon: +49 176 63030716
(„Zimun“ oder „wir“).
(2) Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform durch Organisationen (Teil B) und durch Endkunden (Teil C). Teil A und Teil D gelten für alle Nutzer.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen einer Organisation werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Begriffsbestimmungen
- „Organisation“ / „Service-Kunde“: ein Unternehmen, Freiberufler oder eine sonstige Person, die die Plattform nutzt, um eigene Termine, Leistungen, Ressourcen und Teammitglieder zu verwalten und Buchungen entgegenzunehmen.
- „Mitglied“: eine natürliche Person mit Benutzerkonto, die einer Organisation zugeordnet ist.
- „Endkunde“: eine Person, die über die Plattform einen Termin bei einer Organisation bucht oder verwaltet.
- „Verbraucher“: jede natürliche Person im Sinne des § 13 BGB; „Unternehmer“: im Sinne des § 14 BGB.
Teil B — Nutzung durch Organisationen
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Zimun stellt der Organisation eine cloudbasierte Software zur Terminplanung als Software-as-a-Service bereit, insbesondere: Online-Buchungsseiten, Termin- und Ressourcenverwaltung, Teamverwaltung, transaktionale Benachrichtigungen, optionale Kalender-Synchronisation (Google Kalender), optionale Videotermin-Links (Google Meet) sowie einen optionalen KI-Buchungs-Chat (Ziffer 10).
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der einzelnen Tarife (kostenloser Basistarif und kostenpflichtige Monatstarife, gestaffelt nach Anzahl der Teammitglieder) ergibt sich aus der Preisübersicht unter zimun.online/pricing.
(3) Zimun darf den Funktionsumfang weiterentwickeln, soweit der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang gewahrt bleibt; Ziffer 17 (Änderungen) bleibt unberührt.
4. Vertragsschluss, Konto und Mindestalter
(1) Der Nutzungsvertrag über den kostenlosen Tarif kommt mit Abschluss der Registrierung zustande. Der Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif kommt zustande, wenn die Organisation den Bestellvorgang abschließt und wir die Bestellung bestätigen oder den Tarif freischalten.
(2) Bei kostenpflichtigen Bestellungen von Verbrauchern erfolgt der Abschluss über eine Schaltfläche, die gemäß § 312j Abs. 3 BGB gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(3) Die Anmeldung erfolgt über Google- oder Microsoft-Login (OAuth); Passwörter werden von Zimun nicht gespeichert. Die Organisation hält ihre Kontodaten aktuell und schützt den Zugang zu ihren Konten.
(4) Kontoinhaber müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
5. Entgelte und Zahlung
(1) Der Basistarif ist unentgeltlich. Für kostenpflichtige Tarife gelten die bei Bestellung ausgewiesenen Preise gemäß Preisübersicht (zimun.online/pricing); die Abrechnung erfolgt monatlich.
(2) Zimun ist kein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die Entgelte unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Gegenüber Verbrauchern werden die Preise in der Preisübersicht und im Bestellvorgang stets als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; bei Unternehmern mit Sitz außerhalb Deutschlands kann sich der Leistungsort nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften in den Sitzstaat des Leistungsempfängers verlagern und die Steuerschuldnerschaft auf diesen übergehen (Reverse-Charge-Verfahren); in diesem Fall wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet.
(3) Zahlungsabwicklung über die Plattform (geplant): Sobald Zimun eine Online-Zahlungsfunktion für Endkundenzahlungen an die Organisation anbietet (geplant über Stripe), kann Zimun hierfür ein Abwicklungsentgelt erheben, das die Organisation trägt und das vor Aktivierung der Funktion in der Preisübersicht ausgewiesen wird. Endkunden wird kein Aufschlag berechnet. Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig und wird erst mit gesonderter Aktivierung durch die Organisation Vertragsbestandteil.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist die Organisation Verbraucher (z. B. eine Einzelperson oder ein Freiberufler, der den Vertrag nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zurechnen kann), steht ihr bei entgeltlichen Verträgen das folgende Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Zimun Labs UG (haftungsbeschränkt), Buchenteich 3, 73773 Aichwald, E-Mail: info@zimun.online) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen — einschließlich digitaler Dienstleistungen wie der hier angebotenen Software-as-a-Service-Leistung — vorzeitig (§ 356 Abs. 4 BGB), wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Zimun Labs UG (haftungsbeschränkt), Buchenteich 3, 73773 Aichwald, E-Mail: info@zimun.online
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
7. Laufzeit und Kündigung
(1) Kostenpflichtige Tarife haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von der Organisation jederzeit in Textform mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Nach einer Kündigung wird das Konto auf den kostenlosen Basistarif umgestellt, sofern die Organisation nicht die vollständige Beendigung wünscht.
(2) Der kostenlose Basistarif kann von der Organisation jederzeit ohne Frist beendet werden, insbesondere per Mitteilung in Textform an die in Ziffer 1 genannten Kontaktdaten; soweit Zimun eine Funktion zur Kontolöschung im Konto bereitstellt, kann die Beendigung auch darüber erklärt werden.
(3) Sobald kostenpflichtige Tarife über die Website abgeschlossen werden können, stellt Zimun Verbrauchern zusätzlich eine ständig verfügbare Kündigungsschaltfläche gemäß § 312k BGB auf der Website bereit; Verträge über kostenpflichtige Tarife können dann auch darüber gekündigt werden. Unabhängig davon genügt für jede Kündigung jederzeit eine Erklärung in Textform (Abs. 1 und 2).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Nach Vertragsende werden die Daten der Organisation nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht bzw. zurückgegeben. Um versehentliche und missbräuchliche Löschungen zu vermeiden und der Organisation den Datenabruf zu ermöglichen, erfolgt die endgültige Löschung nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende; innerhalb dieser Frist kann die Organisation die Löschung widerrufen. Auf Verlangen der Organisation löscht Zimun auch vorzeitig. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
8. Pflichten der Organisation; zulässige Nutzung
(1) Die Organisation bietet ihre Leistungen im eigenen Namen an. Verträge über die gebuchten Leistungen kommen ausschließlich zwischen der Organisation und dem Endkunden zustande; Zimun wird nicht Vertragspartner.
(2) Die Organisation ist für die Rechtmäßigkeit ihres Angebots, ihrer Inhalte und ihrer Kommunikation verantwortlich, einschließlich eigener Informationspflichten (z. B. eigenes Impressum, eigene Datenschutzinformationen, Preisangaben, ggf. eigene AGB) gegenüber ihren Endkunden.
(3) Die Organisation verpflichtet sich, keine falschen oder irreführenden Angaben zu machen, den Dienst nicht zu stören, keinen unbefugten Zugriff zu versuchen, keine Schadsoftware einzubringen und den Dienst nicht für rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke zu verwenden. Verstöße können die in Ziffer 9 geregelten Maßnahmen (Einschränkung, Aussetzung, Kündigung) nach sich ziehen.
(4) Die Organisation behält alle Rechte an den von ihr hochgeladenen Inhalten (z. B. Logos, Bilder, Leistungsbeschreibungen). Sie räumt Zimun das einfache, nicht übertragbare, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und auf ihren Buchungsseiten sowie in den zugehörigen Benachrichtigungen wiederzugeben, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist (vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) 2019/1150, „P2B-Verordnung“). Die Organisation gewährleistet, dass sie über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.
9. Einschränkung, Aussetzung und Kündigung durch Zimun
(1) Gründe. Zimun kann die Nutzung der Plattform durch eine Organisation nur aus den folgenden Gründen ganz oder teilweise einschränken, aussetzen oder den Vertrag nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 kündigen:
- a) Zahlungsverzug: Die Organisation befindet sich mit fälligen Entgelten in Verzug und zahlt trotz Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht.
- b) Unrichtige Kontodaten; Identitätstäuschung: Registrierungs- oder Kontodaten sind falsch, veraltet oder unvollständig und werden trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist berichtigt, oder die Organisation gibt sich als ein anderes Unternehmen oder eine andere Person aus.
- c) Rechtswidrige Inhalte oder Tätigkeiten: Über die Plattform werden rechtswidrige Inhalte bereitgestellt oder rechtswidrige Tätigkeiten angeboten oder abgewickelt; hierzu zählt bei konkreten Anhaltspunkten auch das Angebot erlaubnis- oder zulassungspflichtiger Leistungen (z. B. heilkundlicher Behandlungen oder erlaubnispflichtiger Körperkunst-/Hygieneleistungen) ohne die erforderliche Erlaubnis oder Zulassung.
- d) Rechte Dritter: Hochgeladene Inhalte (z. B. Logos, Bilder, Leistungsbeschreibungen) verletzen Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter.
- e) Fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag: Die Organisation schließt den nach Ziffer 10 Abs. 1 erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht ab; ohne diesen Vertrag darf Zimun Endkundendaten nicht für die Organisation verarbeiten (Art. 28 DSGVO).
- f) Werbe- oder Spamversand: Die transaktionalen Benachrichtigungen der Plattform werden für Werbung, Spam oder sonstige nicht terminbezogene Massenmitteilungen missbraucht.
- g) Tarifumgehung: Die tarifliche Staffelung nach Teammitgliedern wird umgangen, insbesondere durch Aufteilung eines einheitlichen Geschäftsbetriebs auf mehrere Organisationen oder Konten.
- h) Sicherheits- und Technikmissbrauch: Angriffe auf den Dienst, das Ausspähen von Schwachstellen, das Einbringen von Schadsoftware, Scraping, automatisierte Zugriffe außerhalb der dokumentierten Schnittstellen oder eine Nutzung, die die Verfügbarkeit oder Integrität des Dienstes für andere Nutzer beeinträchtigt.
- i) Drittdienste: Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der über die Plattform angebundenen Drittdienste (insbesondere Google und Microsoft), soweit die Anbindung über die API-Zugänge von Zimun erfolgt und der Verstoß diese Zugänge, den Dienst oder andere Nutzer gefährdet.
- j) Täuschung; Missbrauch des KI-Chats: Betrügerische oder fingierte Buchungen, irreführende Leistungsbeschreibungen oder der Missbrauch des KI-Buchungs-Chats, insbesondere seine Konfiguration zur Erteilung regulierter Beratung (etwa medizinischer oder rechtlicher Art).
- k) Sanktionen; bindende Anordnungen: Die Organisation oder ihre wirtschaftlich Berechtigten sind auf einer anwendbaren Sanktions- oder Embargoliste geführt, oder eine bindende Anordnung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde verpflichtet Zimun zu einer Maßnahme.
- l) Sonstige wesentliche Verstöße: Ein sonstiger wesentlicher Verstoß gegen diese AGB, der trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht abgestellt wird.
(2) Abgestuftes Vorgehen. Zimun wählt stets die mildeste geeignete Maßnahme und geht in der Regel abgestuft vor: zunächst Hinweis bzw. Abmahnung mit Frist zur Abhilfe; bleibt die Abhilfe aus, folgt eine vorübergehende Aussetzung des Zugangs, zuletzt die Kündigung. Betrifft der Grund nur bestimmte Inhalte oder Funktionen, beschränkt Zimun eine Maßnahme nach Möglichkeit hierauf, statt den Zugang insgesamt auszusetzen. Zimun setzt keine automatisierte Inhaltemoderation ein; Entscheidungen nach dieser Ziffer werden einzelfallbezogen von Menschen getroffen (Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“).
(3) Sofortmaßnahmen. Ohne vorherige Abmahnung darf Zimun Funktionen einschränken oder den Zugang aussetzen nur in schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten, bei einer akuten Gefahr für die Sicherheit oder Integrität des Dienstes, für Endkunden oder für Dritte oder aufgrund einer bindenden gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verpflichtung. Die Begründung nach Abs. 4 bleibt auch in diesen Fällen erforderlich.
(4) Begründung. Jede Einschränkung oder Aussetzung wird der Organisation spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem sie wirksam wird, in Textform (auf einem dauerhaften Datenträger) begründet; die Begründung nennt die maßgeblichen Tatsachen und Umstände — einschließlich des Inhalts etwaiger Meldungen Dritter — sowie den einschlägigen Grund nach Abs. 1 (Art. 4 Abs. 1 und 5 P2B-Verordnung). Die Angabe von Tatsachen unterbleibt nur, soweit eine gesetzliche oder behördliche Pflicht entgegensteht oder ein Ersuchen einer Strafverfolgungsbehörde dies verlangt.
(5) Kündigung aus den Gründen des Abs. 1. Eine Kündigung durch Zimun wird der Organisation mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit Begründung entsprechend Abs. 4 mitgeteilt (Art. 4 Abs. 2 P2B-Verordnung). Die 30-Tage-Frist entfällt nur, wenn (a) eine gesetzliche oder behördliche Pflicht Zimun zwingt, den Vertrag ohne Einhaltung dieser Frist zu beenden, (b) Zimun ein Kündigungsrecht aus zwingendem Grund nach deutschem Recht ausübt (insbesondere die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, § 314 BGB) oder (c) die Organisation wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat (Art. 4 Abs. 4 P2B-Verordnung); in diesen Fällen wird die Begründung unverzüglich nachgeholt (Art. 4 Abs. 5 P2B-Verordnung).
(6) Stellungnahme und Wiederherstellung. Die Organisation erhält Gelegenheit, den Sachverhalt zu klären und zu einer Maßnahme Stellung zu nehmen (Kontakt: info@zimun.online). Erweist sich eine Maßnahme als unbegründet, hebt Zimun sie unverzüglich auf und stellt den Zugang der Organisation — einschließlich des Zugangs zu ihren Daten (Ziffer 12) — wieder her.
(7) Ordentliche Kündigung ohne Pflichtverstoß. Zimun kann den Vertrag verschuldensunabhängig ordentlich kündigen, wenn (a) Zimun den Dienst insgesamt oder den betroffenen Tarif einstellt oder (b) — nur beim kostenlosen Basistarif — das Konto dauerhaft inaktiv ist (keine Anmeldung eines Mitglieds der Organisation seit mindestens zwölf Monaten). Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 30 Tage; bei kostenpflichtigen Tarifen wird die Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit (Ziffer 7 Abs. 1) wirksam. Die Mitteilung erfolgt in Textform und nennt den Grund. Entgelte für Zeiträume nach dem Vertragsende werden anteilig erstattet. Im Fall der Inaktivität wird die Kündigung gegenstandslos, wenn sich ein Mitglied der Organisation vor ihrem Wirksamwerden erneut anmeldet.
(8) Außerordentliche Kündigung; Daten. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB, Ziffer 7 Abs. 4) bleibt unberührt und wird durch diese Ziffer nicht eingeschränkt. Für den Zugang zu den Daten der Organisation, ihren Export und ihre Löschung nach Vertragsende gelten Ziffer 12 und Ziffer 7 Abs. 5.
10. Datenschutz-Rollen; Auftragsverarbeitung; KI-Chat
(1) Soweit Zimun personenbezogene Daten (insbesondere Endkunden-, Termin- und Mitarbeiterdaten) im Auftrag der Organisation verarbeitet, handelt Zimun als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in seiner bei Vertragsschluss geltenden Fassung ist Bestandteil dieses Vertrages und wird mit ihm geschlossen; die Organisation kann ihn jederzeit beim Anbieter anfordern und erhält ihn in Textform. Bietet Zimun zusätzlich eine gesonderte Bestätigung des AVV im Konto an, dient diese der Dokumentation und lässt die Einbeziehung nach Satz 2 unberührt.
(2) KI-Chat (eigener OpenAI-Schlüssel): Der optionale KI-Buchungs-Chat wird ausschließlich mit einem von der Organisation selbst bereitgestellten OpenAI-API-Schlüssel betrieben. Die Organisation ist für diese Verarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlicher; OpenAI ist ihr (Unter-)Auftragsverarbeiter, nicht der von Zimun. Die Organisation stellt sicher, dass sie mit OpenAI die erforderlichen Vereinbarungen (insbesondere Datenverarbeitungsvereinbarung und Transfermechanismen) geschlossen hat und dass der Einsatz gegenüber ihren Endkunden rechtmäßig ist.
11. Verfügbarkeit
(1) Zimun strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,9 % im Monatsmittel an. Hierbei handelt es sich um einen Zielwert, nicht um eine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie.
(2) Von der Berechnung ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung (nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten und mit Vorankündigung), Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Zimun (z. B. Ausfälle von Vorleistungen Dritter, Netz- oder Stromstörungen, DDoS-Angriffe) sowie Fälle höherer Gewalt.
(3) Gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsrechte, einschließlich der §§ 327 ff. BGB gegenüber Verbrauchern bei digitalen Produkten, bleiben unberührt.
12. Datenzugang; keine differenzierte Behandlung
(1) Zugang der Organisation. Während der Vertragslaufzeit hat die Organisation über ihr Konto Zugang zu den Daten, die sie oder ihre Mitglieder bereitgestellt haben oder die bei der Nutzung der Plattform für sie erzeugt wurden — insbesondere Termin- und Buchungsdaten einschließlich der zugehörigen Endkundendaten sowie Leistungs-, Ressourcen- und Teamdaten. Sie kann diese Daten über die Plattform einsehen und, soweit Exportfunktionen bereitstehen, exportieren; im Übrigen stellt Zimun sie auf Anfrage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (Art. 9 P2B-Verordnung).
(2) Zugang von Zimun. Zimun hat Zugang zu den bereitgestellten und bei der Nutzung erzeugten Daten (einschließlich technischer Protokolldaten), soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Abrechnung, Support und Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist. Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag (Ziffer 10).
(3) Daten anderer Nutzer; Weitergabe an Dritte. Organisationen erhalten keinen Zugang zu Daten anderer Organisationen oder von deren Endkunden, auch nicht in aggregierter Form. Zimun gibt Daten nur an die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister (Auftragsverarbeiter) weiter und verkauft keine Daten.
(4) Nach Vertragsende. Für den Fortbestand des Datenzugangs, den Export und die Löschung nach Vertragsende gilt Ziffer 7 Abs. 5.
(5) Keine differenzierte Behandlung. Zimun bietet über die Plattform keine eigenen Waren oder Dienstleistungen an, die mit den Leistungen der Organisationen im Wettbewerb stehen, und gewährt weder sich selbst noch von Zimun kontrollierten Organisationen eine bevorzugte Behandlung (Art. 7 P2B-Verordnung). Ein öffentliches Verzeichnis oder Ranking von Organisationen besteht derzeit nicht.
Teil C — Nutzung durch Endkunden
13. Rolle der Plattform
(1) Zimun stellt Endkunden die technische Möglichkeit bereit, Termine bei Organisationen zu buchen und zu verwalten. Die Nutzung ist für Endkunden unentgeltlich.
(2) Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt ausschließlich zwischen Endkunde und Organisation zustande. Zimun erbringt die gebuchte Leistung nicht, hat auf sie keinen Einfluss und übernimmt keine Verantwortung für Durchführung, Qualität oder Ergebnis. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Leistung (Durchführung, Stornierung, Verspätung, Erstattung, Streitigkeiten) sind gegenüber der Organisation geltend zu machen.
14. Buchung und Kommunikation
(1) Zur Abwicklung des Termins werden der Organisation die Buchungsdaten übermittelt (Name, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, gewählte Leistung/Ressource, Terminzeitpunkt, freiwillige Zusatzangaben). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Der Dienst versendet die für die Terminabwicklung erforderlichen transaktionalen Mitteilungen (Bestätigung, Erinnerung, Änderung, Stornierung, erforderliche Follow-ups). Diese Mitteilungen sind keine Werbung.
(3) Termindaten werden einen (1) Monat nach dem Termin aufbewahrt und anschließend gelöscht oder anonymisiert; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
(4) Bietet eine Organisation den KI-Buchungs-Chat an, gilt: Die Chat-Verarbeitung erfolgt in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Organisation unter Einsatz von OpenAI als deren Auftragsverarbeiter (Ziffer 10 Abs. 2, Datenschutzerklärung Ziffer 13).
15. Zulässige Nutzung durch Endkunden
Endkunden verpflichten sich, keine falschen oder irreführenden Angaben zu machen, keine Termine ohne Nutzungsabsicht zu buchen, den Dienst nicht zu stören und ihn nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden. Bei Missbrauch kann Zimun den Zugang einschränken.
Teil D — Gemeinsame Bestimmungen
16. Haftung
(1) Zimun haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Zimun übernommenen Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zimun nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Zimun für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Zimun. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist damit nicht verbunden.
(5) Für den unentgeltlichen Basistarif und die unentgeltliche Nutzung durch Endkunden bleiben daneben die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe für unentgeltliche Leistungen unberührt.
17. Änderungen dieser AGB
(1) Zimun kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht (insbesondere Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, Weiterentwicklung des Dienstes, neue Funktionen) und die Änderung dem Nutzer unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Das vertragliche Äquivalenzverhältnis (Leistung und Preis) wird über diesen Mechanismus nicht zulasten des Nutzers verändert.
(2) Änderungen werden den registrierten Nutzern mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen widersprechen oder den Vertrag bis zum Wirksamwerden kündigen. Widerspricht der Nutzer, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ordentlich beenden; die bisherigen AGB gelten bis dahin fort.
(3) Die bloße fortgesetzte Nutzung gilt gegenüber Verbrauchern nicht als Zustimmung zu Änderungen, die das Vertragsverhältnis wesentlich umgestalten; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.
(4) Gegenüber Organisationen als gewerblichen Nutzern im Sinne der P2B-Verordnung gilt ergänzend: Die Mitteilungsfrist nach Abs. 2 unterschreitet die 15-Tage-Mindestfrist des Art. 3 Abs. 2 P2B-Verordnung nicht; geänderte AGB werden vor Ablauf der Mitteilungsfrist nicht angewendet. Kündigt die Organisation den Vertrag wegen der Änderung, wird ihre Kündigung spätestens 15 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung wirksam, sofern für den Vertrag keine kürzere Frist gilt. Die Organisation kann durch ausdrückliche Erklärung in Textform oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Mitteilungsfrist verzichten.
18. Vertragssprache und Übersetzungen
Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen — einschließlich automatisch erstellter Übersetzungen in weiteren in der Anwendung verfügbaren Sprachen — dienen nur der besseren Verständlichkeit und sind unverbindlich.
19. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Zimun. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Zimun ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.